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   BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82   

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https://dejure.org/1982,1258
BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82 (https://dejure.org/1982,1258)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1982 - 4 StR 279/82 (https://dejure.org/1982,1258)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1982 - 4 StR 279/82 (https://dejure.org/1982,1258)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwertung des Protokolls einer polizeilichen Vernehmung zu Beweiszwecken - Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts wegen der Nichtanhörung eines zusätzlichen Sachverständigen - Töten eines Menschen zur Befriedigung des Geschlechtstriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs - Der Lustmörder

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2565
  • MDR 1982, 946
  • NStZ 1982, 464
  • StV 1983, 18
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82
    Zum Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs (im Anschluß an BGHSt 19, 101).

    Es umfaßt sowohl den sog. Lustmord, bei dem der Täter in der Tötungshandlung selbst sexuelle Befriedigung sucht, als auch den Fall, daß er tötet, um das Opfer geschlechtlich zu mißbrauchen (BGHSt 7, 353, 354 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; 19, 101, 105).

    Hierbei ist es unerheblich, ob der Täter von vorneherein mit Tötungsvorsatz handelt oder ob er den Tötungsentschluß erst während der Tatausführung faßt; es ist ferner unwesentlich, in welchem Zeitpunkt der Tod des Opfers eintritt (BGHSt 19, 101; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - vgl. ferner Jähnke in LK, 10. Aufl., § 211 Rdn. 7).

  • BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55

    Lustmord

    Auszug aus BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82
    Es umfaßt sowohl den sog. Lustmord, bei dem der Täter in der Tötungshandlung selbst sexuelle Befriedigung sucht, als auch den Fall, daß er tötet, um das Opfer geschlechtlich zu mißbrauchen (BGHSt 7, 353, 354 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; 19, 101, 105).
  • BGH, 06.03.1979 - 1 StR 348/78

    Ordnungsgemäße Besetzung einer Schwurgerichtskammer - Verletzung des

    Auszug aus BGH, 29.07.1982 - 4 StR 279/82
    Hierbei ist es unerheblich, ob der Täter von vorneherein mit Tötungsvorsatz handelt oder ob er den Tötungsentschluß erst während der Tatausführung faßt; es ist ferner unwesentlich, in welchem Zeitpunkt der Tod des Opfers eintritt (BGHSt 19, 101; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78 - vgl. ferner Jähnke in LK, 10. Aufl., § 211 Rdn. 7).
  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Ob die erstrebte sexuelle Befriedigung erreicht wird, ist ohne Belang (BGH NStZ 1982, 464; vgl. auch: BGH NStZ 2001, 598, 599; OGHSt 2, 337, 339).

    Ebenso ist dieses Mordmerkmal bejaht worden, wenn der Tod des Opfers als Folge einer Vergewaltigung zumindest billigend in Kauf genommen wird (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ-RR 2004, 8; BGH NStZ 1982, 464).

  • LG Kiel, 06.09.2010 - 8 KLs 2/10

    Verurteilung wegen der Verabredung zur Begehung von sexuellen Handlungen an

    Um eine solche geht es dann, wenn der Täter die geschlechtliche Befriedigung in der Tötung des Opfers selbst sucht ("Lustmord"; vgl. dazu BGHSt 7, 353 ff.: 19, 101 ff.), aber auch dann, wenn der Täter tötet, um das Opfer geschlechtlich missbrauchen zu können, wobei es unwesentlich ist, wann der Tod eintritt (vgl. BGH, NJW 1982, 2565 f.).
  • LG Kiel, 13.05.2011 - 10 KLs 11/11
    Um eine solche geht es dann, wenn der Täter die geschlechtliche Befriedigung in der Tötung des Opfers selbst sucht ("Lustmord"; vgl. dazu BGHSt 7, 353 ff.: 19, 101 ff.), aber auch dann, wenn der Täter tötet, um das Opfer geschlechtlich missbrauchen zu können, wobei es unwesentlich ist, wann der Tod eintritt (vgl. BGH, NJW 1982, 2565 f.).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn der Täter schon in der Tötungshandlung geschlechtliche Befriedigung sucht (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1955, Az. 3 StR 163/55; Urteil vom 17.09.1963, Az. 1 StR 301/63), wenn der Täter den Tod des Opfers als Folge der Gewaltanwendung bei oder nach der Erzwingung des Geschlechtsverkehrs anstrebt oder billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.1963, Az. 1 StR 301/63; Urteil vom 28.01.1992, Az. 5 StR 491/91) oder wenn der Täter das Opfer tötet, um seine Geschlechtslust an der Leiche zu befriedigen (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1955, Az. 3 StR 163/55; Urteil vom 29.07.1982, Az. 4 StR 279/82).

    Die Erfüllung des Mordmerkmals setzt voraus, dass der Täter im Augenblick des Tatentschlusses und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.1982, Az. 4 StR 279/82; Beschluss vom 10.05.2001, Az. 4 StR 52/01).

  • BGH, 10.05.2001 - 4 StR 52/01

    Mord; Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes (Anlaß der sexuellen Erregung)

    "Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet, wer das Töten als ein Mittel zur geschlechtlichen Befriedigung benützt, wer im Augenblick des Entschlusses zur Tötung und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet ist (vgl. Senatsentscheidung NStZ 1982, 464 Nr. 7).
  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20

    Lebenslange Haft für Frauenmörder aus Rendsburg

    Das Gesetz verlangt lediglich ein Handeln mit der entsprechenden Zielrichtung, so dass die Tötung eines anderen Menschen letztlich bereits dann zur Befriedigung des Geschlechtstriebes begangen wird, wenn sie von sexuellen Motiven geleitet wird (vgl. BGHSt 7, 353 ff.; 19, 101 ff.; NJW 1982, 2565 f.).
  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Unwesentlich ist ferner, in welchem Zeitpunkt dessen Tod eintritt (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

    Daß der Angeklagte mit seinem Tun nicht auf den Tod des Opfers abzielte, also nur mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte, schließt das Vorliegen dieser Qualifikation nicht aus (BGHSt 19, 101, 105; BGH NStZ 1982, 464; BGH, Urteil vom 6. März 1979 - 1 StR 348/78; Urteil vom 30. November 1983 - 3 StR 421/83; s. ferner die Nachweise bei Eser NStZ 1981, 383, 384; 1983, 433, 435).
  • BGH, 13.01.1984 - 2 StR 808/83

    Verminderung des Hemmungsvermögens eines Angeklagten - Vorliegen von

    Nach den Feststellungen war der Angeklagte im Augenblick des Tatentschlusses und der Tötungshandlung von sexuellen Motiven geleitet, er beging die versuchte Tötung zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 1982 - 4 StR 279/82 = Strafverteidiger 1983, 18; BGHSt 19, 101, 105).
  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 421/83

    Bejahung eines bedingten Tötungsvorsatzes bei zweiminütiger Würgehandlung -

    Zwar ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Täter den Tötungsentschluß erst während der Tatausführung faßt (BGH MDR 1982, 946; BGH bei Holtz MDR 1982, 102).
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